Unser Service/Betreuungsvertrag
Vertrag mit Jugendamt
Auf der Grundlage des festgestellten persönlichen Betreuungsbedarfs schließt das Jugendamt mit Ihnen einen schriftlichen Betreuungsvertrag.
Der Betreuungsvertrag enthält z.B.
- Beginn des Vertrags
- Laufzeit des Vertrags
- Eingewöhnungszeit bis zu vier Wochen
- Kündigungsfrist einen Monat
Nach dem Sie den Betreuungsvertag mit dem Jugendamt geschlossen haben, schließt das Jugendamt einen Tagespflegevertrag mit der Tagespflegeperson, die Ihr Kind betreut.
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